Cyberkriminalität

Informationsveranstaltung der Generationenhilfe zum     Thema Cybercrime – Kriminalität im Internet –            am 06.10.26 im Trafohaus Bischofsheim. Hier weitere Informationen von der polizeilichen Kriminalprävention.

            Cybercrime – Kriminalität im Internet

Nachfolgend eine kurze Erklärung (Zusammenfassung) zu diesem Themenbereich.

Nähere und ausführliche Informationen erhalten Sie über die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der einzelnen Bundesländer und auf der Homepage der Polizeien von Bund und Ländern -->

 

https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/cybercrime/

Was können Sie tun

  • Bei akuter Bedrohung soll unverzüglich die 110 gewählt werden.
  • Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.
  • Vorhandene digitale Daten wie E-Mails, Messenger-Chatverläufe, Fotos und Videos sind wichtige Beweismittel und sollten bis zum ersten Polizeikontakt möglichst unverändert bleiben
  • Beweise können gespeichert, ausgedruckt oder per Screenshot  gesichert werden; notfalls kann eine Vertrauensperson helfen.
  • Betroffene werden möglicherweise an eine spezialisierte      Fachdienststelle weitergeleitet.

 

Hier geht es zu Informationen zur  Smartphone-Sicherheit

Der Begriff Cybercrime steht als international einheitliche Beschreibung für Computerkriminalität und umfasst alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden; am häufigsten unter Verwendung des Tatmittels Internet und E-Mail.

Cybercrime-Delikte zeichnen sich durch eine Vielzahl von Tatbegehungsformen (Phänomene) aus.

Die Straftaten richten sich dabei grundsätzlich gegen das Vermögen oder die persönliche Integrität.

Cybercrime-Delikte sind vielfältig und entwickeln sich ständig weiter. Sie spiegeln in der Regel jedoch bis auf wenige Ausnahmen keine neuen Tathergänge wider, sondern lassen sich in bestehende Deliktfelder bzw. Phänomene einordnen. Eines dieser Phänomene ist Cybergrooming. Es bezeichnet die Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen über das Internet zur Anbahnung von sexuellen Handlungen. Dabei werden die Kinder häufig dazu aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder es wird ihnen pornographisches Material präsentiert. Ein weiteres Phänomen der sexualisierten Gewalt ist Sexting. Damit wird eine überwiegend von Jugendlichen ausgeübte Handlung beschrieben, die das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten (per E-Mail, SMS oder Messengerdienst) oder das Aufnehmen und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten beinhaltet.

Zu den Delikten im Bereich der Eigentumskriminalität zählen Phishing und Fake-Shops.

Bei der Gewaltkriminalität unterteilt man in Cybermobbing/Cyberbullying und Cyberstalking. Unter Cyberstalking versteht man das fortwährende Belästigen und Verfolgen im virtuellen Raum. Dabei kann es auch zu sexuellen Belästigungen kommen. Die Tathandlungen können für das Opfer weitreichende Folgen haben. Das Nachstellen und das „Aussuchen“ eines Opfers geschieht grundsätzlich im virtuellen Raum. Die Auswirkungen und der Umgang mit den Folgen ist, wie z.B. beim Mobbing / Cyber-Mobbing, mit denen aus der realen Welt vergleichbar.v